ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINMALIGER REINIGUNGSARBEITEN
Version 1.0, erstellt am *** in *** , hinterlegt bei der Handelskammer Amsterdam unter Dossiernummer *** Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Schoonmaakunie, firmierend unter dem Namen Reinigungswut mit Sitz in Emmerich am Rhein , Stadtweide 17. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
a. Arbeiten: Reinigungsarbeiten und/oder andere damit verbundene Dienstleistungen.
b. Die Parteien:
Auftraggeber:
Die natürliche Person oder der Rechtsträger, für die oder den aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
Arbeiten durchgeführt werden. Die natürliche Person/der Rechtsträger für die/den Reinigungsarbeiten
und/oder andere Dienstleistungen durch Beauftragung eines Subunternehmens im Auftrag des Auftragnehmers
ausgeführt werden, während die Arbeiten von ihm selbst übernommen wurden, kann im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen nicht als Auftraggeber angesehen werden. (Siehe auch: Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Beauftragung von Subunternehmern.)
Auftragnehmer:
Reinigungswut GmbH
c. Arbeitsangebot:
Das Formular, auf dem der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Arbeitsbeschreibung
angegeben hat, wenn möglich auch unter Angabe von Ort, Zeit und Frequenz der diversen Arbeiten, auf
dessen Grundlage diese ausgeführt werden, oder die Beschreibung der Arbeiten bei Buchung durch den
Kunden (siehe Art. 1 Absatz e) auf www.reinigungswut.de.
d. Objekt: das/der/die zu reinigende Gebäude, Schiff, Bus, Zug, sanitäre Einrichtung usw.
e. Buchung: Das vom Kunden im Webshop des Auftragnehmers, www.reinigungswut.de zusammengestellte und
bestätigte Paket der Arbeiten.
f. Endabnahme: Die Endabnahme bietet dem Kunden die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Arbeiten gemäß
den Absprachen ausgeführt wurden.
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
Verträge des Auftragnehmers, deren Ausführung Dritten obliegt. Sämtliche Aufträge werden, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt, ausschließlich gemäß
folgenden Bedingungen ausgeführt. Die Vereinbarungen, die den Kern der Leistungen beschreiben, werden
anhand einer vom Auftragnehmer zu erstellenden Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Auftragsbestätigung
entspricht einer „Buchung" im Sinne von Artikel 1 Absatz e.
b. Vereinbarungen mit dem Personal des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer nicht bindend, sofern
diese vom Auftragnehmer nicht schriftlich bestätigt wurden
c. Sofern er diese nicht schriftlich ausdrücklich ablehnt, erklärt sich der Auftraggeber mit
Auftragserteilung, egal welcher Art, mit der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden. Ein bloßer Verweis auf die ausschließliche Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder eine Standardklausel auf dem Briefpapier oder in den eigenen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers ist nicht ausreichend.
d. Wenn in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
getroffen wurden, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
Kraft. Vereinbarte Abweichungen gelten, sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt, niemals für mehr
als einen Auftrag.
e. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen, Vereinbarungen etc., die mit
Vertretern oder anderen Vermittlern vereinbart wurden, sind nur dann bindend für den Auftragnehmer, wenn
sie schriftlich und ausdrücklich von ihm bestätigt wurden.
Sofern nicht anders vereinbart, verlieren sämtliche Angebote drei Monate nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit.
Es gilt die Annahme, dass der Auftraggeber sich mit der Auftragsbestätigung und der Arbeitsbeschreibung einverstanden erklärt, indem er diese unterzeichnet, eine Buchung vornimmt oder die Ausführung der Arbeiten zulässt.
a. Änderungen der gemäß Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen sind, mit Ausnahme der in Artikel
7 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle, für die Parteien nur dann
verbindlich, wenn diese Änderungen in Form einer Zusatzklausel zur ursprünglichen Auftragsbestätigung
von den Parteien schriftlich oder via E-Mail vereinbart wurden.
b. Sollte der Auftraggeber eine Terminänderung vornehmen wollen, ist es durch eine schriftliche (auch
via E-Mail) oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftragnehmer möglich einen anderen Termin
einzuplanen. Erfolgt diese Änderung weniger als 7 aber mehr als 4 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten
Termin, ist der Auftragnehmer zur Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 berechtigt.
Sollte der Termin weniger als 4 Tage, aber mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten
Termin geändert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber, 30 % der Gesamtsumme bei
einem Mindestbetrag von 100,00 EUR in Rechnung zu stellen. Im Falle einer weniger als 1 Werktag vor dem
geplanten Termin vorgenommenen Terminänderung, wird der Auftragnehmer die Gesamtsumme berechnen.
a. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber nicht informieren, wenn Reinigungsarbeiten, Fensterreinigung
oder andere Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Qualität der
ausgeführten Arbeiten ausreichend gewährleistet ist.
b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Beauftragung von Subunternehmern im Auftrag
des Auftragnehmers in vollem Umfang gültig, wobei die Mitarbeiter des Subunternehmers den Mitarbeitern
des Auftragnehmers gleichgestellt sind. Hiermit wird ausdrücklich auf Artikel 13 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verwiesen.
a. Die Arbeiten werden gemäß dem vereinbarten Arbeitsumfang durchgeführt.
b. Sollte sich während der Vertragserfüllung herausstellen, dass geringfügige Abweichungen erforderlich,
wünschenswert oder möglich sind, kann der Auftragnehmer die Leistung nach eigenem Ermessen ohne
Preiskorrektur ändern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die geänderten Arbeiten eine mindestens
vergleichbare Qualität garantieren.
c. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragserfüllung den Eindruck haben, dass die Abweichungen vom
Vereinbarten nur mit einer Preiskorrektur möglich sind, erfolgt diese Preiskorrektur auf der Grundlage
von Artikel 10 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d. Falls die Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten durch Verschulden des Auftraggebers nicht oder
nur teilweise möglich sind, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Minderung der vereinbarten
Gesamtsumme.
a. a. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Ausführung der Arbeiten in erheblichem Maße vom
vereinbarten Arbeitsumfang abweicht, oder stellt der Auftraggeber auf der Grundlage eines zwischen den
Parteien zuvor schriftlich vereinbarten Qualitätsstandards und Kontrollsystems fest, dass das Ergebnis
der ausgeführten Arbeiten deutlich unter dem allgemein anerkannten Niveau zurückbleibt, wird der
Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich mündlich über die von ihm festgestellte Abweichung
informieren und der Auftragnehmer wird diese angemessen beheben, mit der Maßgabe, dass dies nicht später
als nach einer Endabnahme zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfolgen kann.
b. Hat der Auftraggeber freiwillig auf eine Endabnahme verzichtet, kann der Auftragnehmer davon
ausgehen, dass der Auftraggeber nach Abschluss aller Arbeiten mit dem erzielten Sauberkeitsgrad
einverstanden ist und die Möglichkeit des Auftraggebers zur kostenlosen Nachbesserung entfällt.
a. Alle Kosten für die zur Vertragsausführung erforderlichen Hilfs- und Reinigungsmittel sind, sofern
nicht anders vereinbart, im Preis inbegriffen. Die Wahl der Hilfs- und Reinigungsmittel steht dem
Auftragnehmer frei, sofern nicht anders vereinbart.
b. Abweichend von den Bestimmungen unter a. stellt der Auftraggeber das für die Arbeiten erforderliche
Wasser, Strom und Gas kostenlos zur Verfügung. Bei Fensterreinigungsarbeiten im Außenbereich des
Objektes darf der Auftragnehmer die am Gebäude vorhandenen Einrichtungen für Arbeiten im Außenbereich
unentgeltlich nutzen.
c. In Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden dem Auftragnehmer verschließbare Räume,
wie z.B. Arbeitsschränke und dergleichen, zur Lagerung von Materialien zur ausschließlichen Nutzung
kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die in seinen Räumen
verwendeten und gelagerten Betriebsmittel des Auftragnehmers (einschließlich Material, Mittel und
Maschinen) sorgfältig zu verwalten, die Geschäftsräume ordnungsgemäß zu verschließen und alle zur
Erhaltung der Betriebsmittel erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die für die Reinigungstätigkeit
verwendeten Materialien, Geräte und Maschinen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, auf erstes Anfordern des Auftragnehmers an der Abholung der genannten Sachen durch den
Auftragnehmer mitzuwirken.
d. In Absprache mit dem Auftragnehmer stellt der Auftraggeber dem Personal des Auftragnehmers
ausreichend Einrichtungen wie Garderobe, Abstellräume und dergleichen kostenlos zur Verfügung.
a. Der Preis basiert auf Fläche, Menge, Belegung, Dekoration, Inventar, Verwendung und Bestimmungsort
des Objekts sowie diese bei der Buchung bzw. bei Arbeitsaufnahme vorlagen.
b. Weichen die in Absatz a. dieses Artikels genannten Umstände so weit von dem Vereinbarten ab, dass
nach Ansicht des Auftragnehmers Preisänderungen erforderlich sind, erfolgen die Preisänderungen auf der
Grundlage der folgenden Punkte: 1. Mehrarbeiten, für die auf der Grundlage der bereits angewandten
Preisstruktur Mehrkosten berechnet werden. Der Auftraggeber wird unverzüglich über diese Preisänderung
informiert. In Absprache mit dem Auftragnehmer kann der Auftraggeber in der oben genannten Situation
entscheiden, die Arbeiten anzupassen.
c. Sollte die in Artikel 7 Absatz c und Artikel 10 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beschriebene Situation auftreten und der Auftraggeber der Preisänderung nicht zustimmen, behält sich der
Auftragnehmer ausdrücklich das Recht vor, weniger Arbeiten auszuführen. In dem Maße, in dem diese
Reinigungsarbeiten zumindest den wirtschaftlichen Werten der ursprünglich vereinbarten gleichgesetzt
werden können.
d. Bei Eintreten eines Falles wie in Artikel 7 Absatz c und Artikel 10 Absatz b dieser allgemeinen
Bedingungen beschrieben und wenn der Auftraggeber der Preisänderung nicht zustimmt sowie den
Auftragnehmer an der Ausführung der Bestimmungen unter c hindert, ist der Auftragnehmer zur Forderung
der ursprünglich vereinbarten Gesamtsumme berechtigt.
a. Der Auftraggeber hat den fälligen Betrag unmittelbar nach Ausführung der Arbeiten elektronisch zu
bezahlen. Der Auftragnehmer ermöglicht dies durch eine sichere mobile Zahlungslösung. Im Sinne dieses
Artikels gilt als „nach Ausführung“ die in Artikel 7 Abschnitt c und Artikel 10 Abschnitt b genannten
Situationen. Die Parteien können schriftlich etwas anderes vereinbaren.
b. Wenn „Zahlung auf Rechnung“ vereinbart wurde und die Rechnung später als 10 Tage nach Rechnungsdatum
bezahlt wird, sind die entsprechenden gesetzlichen Zinsen fällig.
c. De aannemer is bevoegd de werkzaamheden op te schorten indien de opdrachtgever ondanks sommatie
weigert te voldoen aan de betalingsverplichtingen.
d. Alle Kosten im Zusammenhang mit einem eventuellen gerichtlichen oder außergerichtlichen Inkasso gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Gesamtsumme festgesetzt,
mindestens jedoch auf 100 EUR.
e. Der Auftraggeber ist nicht zur Verrechnung seine (angeblichen) Forderungen mit der Rechnung des
Auftragnehmers berechtigt.
f. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Waren wie Reinigungsmittel und Sanitärartikel verkauft, bleiben diese bis zum Zahlungseingang Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Waren – sofern sie nicht verbraucht wurden – ohne weitere Ankündigung zurückzunehmen, wenn die Zahlungsfrist der diesbezüglichen Rechnungen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ohne Zahlungseingang verstrichen sind.
a. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an Gebäude, Inventar, Personen oder Eigentum des Personals
des Auftraggebers, wenn dieser Schaden auf einen schuldhaften Mangel oder eine Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers, seines Personals oder seiner Subunternehmer bei der Ausführung des Auftrags
zurückzuführen ist. Diese Haftung kann einen Höchstbetrag von € 1.134.000 pro Ereignis nicht
überschreiten. Für höhere Beträge haftet der Auftragnehmer nicht. Die Parteien können einen anderen
Höchstbetrag in Bezug auf die Haftung des Auftragnehmers vereinbaren, sofern dies schriftlich erfolgt
(siehe Absatz b dieses Artikels).
b. Bei Vertragsabschluss kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer für Schäden an Gebäude,
Inventar, Personen oder Eigentums des Personals des Auftraggebers in Höhe von mehr als 1.134.000 €,
jedoch nicht mehr als 2.500.000 € pro Ereignis haftet, sofern diese durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers, seines Personals oder Subunternehmers verschuldet wurden.
Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten, die dem Auftragnehmer
durch die Versicherung dieser Haftungserweiterung entstehen, in Rechnung gestellt.
c. Der in den Absätzen a und b genannte Schaden, für den der Auftragnehmer bis zum angegebenen oder
vereinbarten Höchstbetrag haftet, ist auf unmittelbare Sachschäden und Personenschäden beschränkt. Der
Auftragnehmer haftet niemals für finanzielle Verluste und Folgeschäden. Bei Verlust von Schlüsseln
werden nur die Kosten für den Austausch der Schlüssel erstattet.
d. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die in den vorhergehenden Absätzen genannte Haftung eine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei bewachten Gütern besteht abweichend von den
Bestimmungen in den Absätzen a und b ein Anspruch auf Entschädigung bis zur Höhe des Betrages, für den
der Auftragnehmer versichert ist, mit einer Mindestversicherungssumme von € 50.000,- je Schadensfall und
€ 100.000,- je Versicherungsjahr.
e. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die in diesem Artikel nicht erwähnt werden.
f. Bei Verwendung einer Hebebühne übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an Pflanzen,
Rasenflächen, Pflastersteinen, Leitungen, Brunnen usw.
g. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die bei oder
infolge der Erfüllung dieses Vertrags entstehen.
h. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden innerhalb von 7 Tagen nach deren Entstehung zu melden.
a. Dem Auftraggeber ist es für die Dauer des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
bzw. für einen Zeitraum von 6 Monaten nach derer Beendigung nicht gestattet, das Personal des
Auftragnehmers in irgendeiner Weise direkt oder indirekt oder ohne Zutun des Auftragnehmers mit der
Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen.
b. Sollte der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis mit den in Absatz a
genannten Arbeitnehmern eingehen, verwirkt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
Höhe von EUR 1500,00 für jedes solche Arbeitsverhältnis für jede Woche oder einen Teil einer Woche, in
der ein solches Arbeitsverhältnis gedauert hat oder noch andauert.
Es handelt sich um einen befristeten Vertrag, der sich ausschließlich auf die Ausführung der gewünschten oder mit diesen in Zusammenhang stehenden Arbeiten bezieht. Nach Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer und nach Zahlung des vom Auftraggeber geschuldeten Betrags erlischt dieser Vertrag von Rechts wegen.
a. Wenn die vereinbarten Arbeiten aufgrund höherer Gewalt seitens des Auftraggebers ganz oder teilweise
nicht ausgeführt werden können, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung des
vereinbarten Gesamtpreises für diesen Zeitraum, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten dennoch innerhalb
von 7 Tagen ausführen kann.
b. Wenn infolge von Maßnahmen des Auftraggebers die vereinbarten Arbeiten nicht oder nur teilweise
ausgeführt werden können oder sich nicht lohnen, berechtigt dies den Auftragnehmer nicht zu einer
Minderung des vereinbarten Gesamtpreises für diesen Zeitraum.
a. Alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Ausführung und Beendigung des Vertrages werden
dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts unterworfen, es sei denn, es wird einvernehmlich
ein alternatives Streitbeilegungsverfahren gewählt. Ein Streitfall liegt vor, wenn eine der Parteien
erklärt, dass dies der Fall ist. Die betreffende Erklärung muss der anderen Partei per Einschreiben
mitgeteilt werden.
b. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Amsterdam.
c. Die Beilegung eines Streits setzt die Möglichkeit aus, den Vertrag aufgrund von Tatsachen, die zum
Streit geführt haben, als aufgelöst zu betrachten.
a. In allen Fällen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, muss eine Vereinbarung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness getroffen werden.
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