ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINMALIGER REINIGUNGSARBEITEN
Version 1.0, erstellt am *** in *** , hinterlegt bei der Handelskammer Amsterdam unter Dossiernummer *** Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Schoonmaakunie, firmierend unter dem Namen Reinigungswut mit Sitz in Emmerich am Rhein , Stadtweide 17. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
 a. Arbeiten: Reinigungsarbeiten und/oder andere damit verbundene Dienstleistungen. 
                b. Die Parteien:
Auftraggeber:
                Die natürliche Person oder der Rechtsträger, für die oder den aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
                Arbeiten durchgeführt werden. Die natürliche Person/der Rechtsträger für die/den Reinigungsarbeiten
                und/oder andere Dienstleistungen durch Beauftragung eines Subunternehmens im Auftrag des Auftragnehmers
                ausgeführt werden, während die Arbeiten von ihm selbst übernommen wurden, kann im Sinne dieser
                Geschäftsbedingungen nicht als Auftraggeber angesehen werden. (Siehe auch: Allgemeine
                Geschäftsbedingungen für die Beauftragung von Subunternehmern.)
            
Auftragnehmer:
                Reinigungswut GmbH
                c. Arbeitsangebot:
                Das Formular, auf dem der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Arbeitsbeschreibung
                angegeben hat, wenn möglich auch unter Angabe von Ort, Zeit und Frequenz der diversen Arbeiten, auf
                dessen Grundlage diese ausgeführt werden, oder die Beschreibung der Arbeiten bei Buchung durch den
                Kunden (siehe Art. 1 Absatz e) auf www.reinigungswut.de.
                d. Objekt: das/der/die zu reinigende Gebäude, Schiff, Bus, Zug, sanitäre Einrichtung usw. 
                e. Buchung: Das vom Kunden im Webshop des Auftragnehmers, www.reinigungswut.de zusammengestellte und
                bestätigte Paket der Arbeiten.
                f. Endabnahme: Die Endabnahme bietet dem Kunden die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Arbeiten gemäß
                den Absprachen ausgeführt wurden.
            
 a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem
                Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
                Verträge des Auftragnehmers, deren Ausführung Dritten obliegt. Sämtliche Aufträge werden, sofern nicht
                ausdrücklich anders vereinbart und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt, ausschließlich gemäß
                folgenden Bedingungen ausgeführt. Die Vereinbarungen, die den Kern der Leistungen beschreiben, werden
                anhand einer vom Auftragnehmer zu erstellenden Auftragsbestätigung festgelegt. Eine Auftragsbestätigung
                entspricht einer „Buchung" im Sinne von Artikel 1 Absatz e.
                b. Vereinbarungen mit dem Personal des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer nicht bindend, sofern
                diese vom Auftragnehmer nicht schriftlich bestätigt wurden
                c. Sofern er diese nicht schriftlich ausdrücklich ablehnt, erklärt sich der Auftraggeber mit
                Auftragserteilung, egal welcher Art, mit der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                einverstanden. Ein bloßer Verweis auf die ausschließliche Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des
                Auftraggebers oder eine Standardklausel auf dem Briefpapier oder in den eigenen Geschäftsbedingungen des
                Auftraggebers ist nicht ausreichend.
                d. Wenn in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
                getroffen wurden, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
                Kraft. Vereinbarte Abweichungen gelten, sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt, niemals für mehr
                als einen Auftrag.
                e. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen, Vereinbarungen etc., die mit
                Vertretern oder anderen Vermittlern vereinbart wurden, sind nur dann bindend für den Auftragnehmer, wenn
                sie schriftlich und ausdrücklich von ihm bestätigt wurden.
            
Sofern nicht anders vereinbart, verlieren sämtliche Angebote drei Monate nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit.
Es gilt die Annahme, dass der Auftraggeber sich mit der Auftragsbestätigung und der Arbeitsbeschreibung einverstanden erklärt, indem er diese unterzeichnet, eine Buchung vornimmt oder die Ausführung der Arbeiten zulässt.
 a. Änderungen der gemäß Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen sind, mit Ausnahme der in Artikel
                7 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle, für die Parteien nur dann
                verbindlich, wenn diese Änderungen in Form einer Zusatzklausel zur ursprünglichen Auftragsbestätigung
                von den Parteien schriftlich oder via E-Mail vereinbart wurden.
                b. Sollte der Auftraggeber eine Terminänderung vornehmen wollen, ist es durch eine schriftliche (auch
                via E-Mail) oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftragnehmer möglich einen anderen Termin
                einzuplanen. Erfolgt diese Änderung weniger als 7 aber mehr als 4 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten
                Termin, ist der Auftragnehmer zur Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 berechtigt.
                Sollte der Termin weniger als 4 Tage, aber mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten
                Termin geändert werden, ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber, 30 % der Gesamtsumme bei
                einem Mindestbetrag von 100,00 EUR in Rechnung zu stellen. Im Falle einer weniger als 1 Werktag vor dem
                geplanten Termin vorgenommenen Terminänderung, wird der Auftragnehmer die Gesamtsumme berechnen.
            
 a. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber nicht informieren, wenn Reinigungsarbeiten, Fensterreinigung
                oder andere Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Qualität der
                ausgeführten Arbeiten ausreichend gewährleistet ist.
                b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Beauftragung von Subunternehmern im Auftrag
                des Auftragnehmers in vollem Umfang gültig, wobei die Mitarbeiter des Subunternehmers den Mitarbeitern
                des Auftragnehmers gleichgestellt sind. Hiermit wird ausdrücklich auf Artikel 13 dieser Allgemeinen
                Geschäftsbedingungen verwiesen.
            
 a. Die Arbeiten werden gemäß dem vereinbarten Arbeitsumfang durchgeführt. 
                b. Sollte sich während der Vertragserfüllung herausstellen, dass geringfügige Abweichungen erforderlich,
                wünschenswert oder möglich sind, kann der Auftragnehmer die Leistung nach eigenem Ermessen ohne
                Preiskorrektur ändern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die geänderten Arbeiten eine mindestens
                vergleichbare Qualität garantieren.
                c. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragserfüllung den Eindruck haben, dass die Abweichungen vom
                Vereinbarten nur mit einer Preiskorrektur möglich sind, erfolgt diese Preiskorrektur auf der Grundlage
                von Artikel 10 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                d. Falls die Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten durch Verschulden des Auftraggebers nicht oder
                nur teilweise möglich sind, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Minderung der vereinbarten
                Gesamtsumme.
            
 a. a. Stellt der Auftraggeber fest, dass die Ausführung der Arbeiten in erheblichem Maße vom
                vereinbarten Arbeitsumfang abweicht, oder stellt der Auftraggeber auf der Grundlage eines zwischen den
                Parteien zuvor schriftlich vereinbarten Qualitätsstandards und Kontrollsystems fest, dass das Ergebnis
                der ausgeführten Arbeiten deutlich unter dem allgemein anerkannten Niveau zurückbleibt, wird der
                Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich mündlich über die von ihm festgestellte Abweichung
                informieren und der Auftragnehmer wird diese angemessen beheben, mit der Maßgabe, dass dies nicht später
                als nach einer Endabnahme zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfolgen kann. 
                b. Hat der Auftraggeber freiwillig auf eine Endabnahme verzichtet, kann der Auftragnehmer davon
                ausgehen, dass der Auftraggeber nach Abschluss aller Arbeiten mit dem erzielten Sauberkeitsgrad
                einverstanden ist und die Möglichkeit des Auftraggebers zur kostenlosen Nachbesserung entfällt.
            
 a. Alle Kosten für die zur Vertragsausführung erforderlichen Hilfs- und Reinigungsmittel sind, sofern
                nicht anders vereinbart, im Preis inbegriffen. Die Wahl der Hilfs- und Reinigungsmittel steht dem
                Auftragnehmer frei, sofern nicht anders vereinbart. 
                b. Abweichend von den Bestimmungen unter a. stellt der Auftraggeber das für die Arbeiten erforderliche
                Wasser, Strom und Gas kostenlos zur Verfügung. Bei Fensterreinigungsarbeiten im Außenbereich des
                Objektes darf der Auftragnehmer die am Gebäude vorhandenen Einrichtungen für Arbeiten im Außenbereich
                unentgeltlich nutzen. 
                c. In Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden dem Auftragnehmer verschließbare Räume,
                wie z.B. Arbeitsschränke und dergleichen, zur Lagerung von Materialien zur ausschließlichen Nutzung
                kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die in seinen Räumen
                verwendeten und gelagerten Betriebsmittel des Auftragnehmers (einschließlich Material, Mittel und
                Maschinen) sorgfältig zu verwalten, die Geschäftsräume ordnungsgemäß zu verschließen und alle zur
                Erhaltung der Betriebsmittel erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die für die Reinigungstätigkeit
                verwendeten Materialien, Geräte und Maschinen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist
                verpflichtet, auf erstes Anfordern des Auftragnehmers an der Abholung der genannten Sachen durch den
                Auftragnehmer mitzuwirken.
                d. In Absprache mit dem Auftragnehmer stellt der Auftraggeber dem Personal des Auftragnehmers
                ausreichend Einrichtungen wie Garderobe, Abstellräume und dergleichen kostenlos zur Verfügung.
            
 a. Der Preis basiert auf Fläche, Menge, Belegung, Dekoration, Inventar, Verwendung und Bestimmungsort
                des Objekts sowie diese bei der Buchung bzw. bei Arbeitsaufnahme vorlagen.
                b. Weichen die in Absatz a. dieses Artikels genannten Umstände so weit von dem Vereinbarten ab, dass
                nach Ansicht des Auftragnehmers Preisänderungen erforderlich sind, erfolgen die Preisänderungen auf der
                Grundlage der folgenden Punkte: 1. Mehrarbeiten, für die auf der Grundlage der bereits angewandten
                Preisstruktur Mehrkosten berechnet werden. Der Auftraggeber wird unverzüglich über diese Preisänderung
                informiert. In Absprache mit dem Auftragnehmer kann der Auftraggeber in der oben genannten Situation
                entscheiden, die Arbeiten anzupassen.
                c. Sollte die in Artikel 7 Absatz c und Artikel 10 Absatz b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                beschriebene Situation auftreten und der Auftraggeber der Preisänderung nicht zustimmen, behält sich der
                Auftragnehmer ausdrücklich das Recht vor, weniger Arbeiten auszuführen. In dem Maße, in dem diese
                Reinigungsarbeiten zumindest den wirtschaftlichen Werten der ursprünglich vereinbarten gleichgesetzt
                werden können. 
                d. Bei Eintreten eines Falles wie in Artikel 7 Absatz c und Artikel 10 Absatz b dieser allgemeinen
                Bedingungen beschrieben und wenn der Auftraggeber der Preisänderung nicht zustimmt sowie den
                Auftragnehmer an der Ausführung der Bestimmungen unter c hindert, ist der Auftragnehmer zur Forderung
                der ursprünglich vereinbarten Gesamtsumme berechtigt.
            
 a. Der Auftraggeber hat den fälligen Betrag unmittelbar nach Ausführung der Arbeiten elektronisch zu
                bezahlen. Der Auftragnehmer ermöglicht dies durch eine sichere mobile Zahlungslösung. Im Sinne dieses
                Artikels gilt als „nach Ausführung“ die in Artikel 7 Abschnitt c und Artikel 10 Abschnitt b genannten
                Situationen. Die Parteien können schriftlich etwas anderes vereinbaren.
                b. Wenn „Zahlung auf Rechnung“ vereinbart wurde und die Rechnung später als 10 Tage nach Rechnungsdatum
                bezahlt wird, sind die entsprechenden gesetzlichen Zinsen fällig.
                c. De aannemer is bevoegd de werkzaamheden op te schorten indien de opdrachtgever ondanks sommatie
                weigert te voldoen aan de betalingsverplichtingen. 
                d. Alle Kosten im Zusammenhang mit einem eventuellen gerichtlichen oder außergerichtlichen Inkasso gehen
                zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Gesamtsumme festgesetzt,
                mindestens jedoch auf 100 EUR. 
                e. Der Auftraggeber ist nicht zur Verrechnung seine (angeblichen) Forderungen mit der Rechnung des
                Auftragnehmers berechtigt.
                
                f. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
            
Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Waren wie Reinigungsmittel und Sanitärartikel verkauft, bleiben diese bis zum Zahlungseingang Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Waren – sofern sie nicht verbraucht wurden – ohne weitere Ankündigung zurückzunehmen, wenn die Zahlungsfrist der diesbezüglichen Rechnungen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ohne Zahlungseingang verstrichen sind.
 a. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an Gebäude, Inventar, Personen oder Eigentum des Personals
                des Auftraggebers, wenn dieser Schaden auf einen schuldhaften Mangel oder eine Fahrlässigkeit des
                Auftragnehmers, seines Personals oder seiner Subunternehmer bei der Ausführung des Auftrags
                zurückzuführen ist. Diese Haftung kann einen Höchstbetrag von € 1.134.000 pro Ereignis nicht
                überschreiten. Für höhere Beträge haftet der Auftragnehmer nicht. Die Parteien können einen anderen
                Höchstbetrag in Bezug auf die Haftung des Auftragnehmers vereinbaren, sofern dies schriftlich erfolgt
                (siehe Absatz b dieses Artikels).
                b. Bei Vertragsabschluss kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer für Schäden an Gebäude,
                Inventar, Personen oder Eigentums des Personals des Auftraggebers in Höhe von mehr als 1.134.000 €,
                jedoch nicht mehr als 2.500.000 € pro Ereignis haftet, sofern diese durch Vorsatz oder grobe
                Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers, seines Personals oder Subunternehmers verschuldet wurden.
                Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten, die dem Auftragnehmer
                durch die Versicherung dieser Haftungserweiterung entstehen, in Rechnung gestellt. 
                c. Der in den Absätzen a und b genannte Schaden, für den der Auftragnehmer bis zum angegebenen oder
                vereinbarten Höchstbetrag haftet, ist auf unmittelbare Sachschäden und Personenschäden beschränkt. Der
                Auftragnehmer haftet niemals für finanzielle Verluste und Folgeschäden. Bei Verlust von Schlüsseln
                werden nur die Kosten für den Austausch der Schlüssel erstattet.
                d. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die in den vorhergehenden Absätzen genannte Haftung eine
                Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei bewachten Gütern besteht abweichend von den
                Bestimmungen in den Absätzen a und b ein Anspruch auf Entschädigung bis zur Höhe des Betrages, für den
                der Auftragnehmer versichert ist, mit einer Mindestversicherungssumme von € 50.000,- je Schadensfall und
                € 100.000,- je Versicherungsjahr. 
                e. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die in diesem Artikel nicht erwähnt werden.
                f. Bei Verwendung einer Hebebühne übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an Pflanzen,
                Rasenflächen, Pflastersteinen, Leitungen, Brunnen usw.
                g. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die bei oder
                infolge der Erfüllung dieses Vertrags entstehen.
                h. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden innerhalb von 7 Tagen nach deren Entstehung zu melden.
            
 a. Dem Auftraggeber ist es für die Dauer des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
                bzw. für einen Zeitraum von 6 Monaten nach derer Beendigung nicht gestattet, das Personal des
                Auftragnehmers in irgendeiner Weise direkt oder indirekt oder ohne Zutun des Auftragnehmers mit der
                Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen.
                b. Sollte der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis mit den in Absatz a
                genannten Arbeitnehmern eingehen, verwirkt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
                Höhe von EUR 1500,00 für jedes solche Arbeitsverhältnis für jede Woche oder einen Teil einer Woche, in
                der ein solches Arbeitsverhältnis gedauert hat oder noch andauert.
            
Es handelt sich um einen befristeten Vertrag, der sich ausschließlich auf die Ausführung der gewünschten oder mit diesen in Zusammenhang stehenden Arbeiten bezieht. Nach Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer und nach Zahlung des vom Auftraggeber geschuldeten Betrags erlischt dieser Vertrag von Rechts wegen.
 a. Wenn die vereinbarten Arbeiten aufgrund höherer Gewalt seitens des Auftraggebers ganz oder teilweise
                nicht ausgeführt werden können, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung des
                vereinbarten Gesamtpreises für diesen Zeitraum, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten dennoch innerhalb
                von 7 Tagen ausführen kann.
                b. Wenn infolge von Maßnahmen des Auftraggebers die vereinbarten Arbeiten nicht oder nur teilweise
                ausgeführt werden können oder sich nicht lohnen, berechtigt dies den Auftragnehmer nicht zu einer
                Minderung des vereinbarten Gesamtpreises für diesen Zeitraum.
            
 a. Alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Ausführung und Beendigung des Vertrages werden
                dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts unterworfen, es sei denn, es wird einvernehmlich
                ein alternatives Streitbeilegungsverfahren gewählt. Ein Streitfall liegt vor, wenn eine der Parteien
                erklärt, dass dies der Fall ist. Die betreffende Erklärung muss der anderen Partei per Einschreiben
                mitgeteilt werden.
                b. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Amsterdam. 
                c. Die Beilegung eines Streits setzt die Möglichkeit aus, den Vertrag aufgrund von Tatsachen, die zum
                Streit geführt haben, als aufgelöst zu betrachten.
            
a. In allen Fällen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, muss eine Vereinbarung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness getroffen werden.
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